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   BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56   

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https://dejure.org/1956,5104
BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56 (https://dejure.org/1956,5104)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1956 - 2 StR 207/56 (https://dejure.org/1956,5104)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1956 - 2 StR 207/56 (https://dejure.org/1956,5104)
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  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
    Soweit der Sachverständige Feststellungen auf Grund von ihm gehörter Arbeiter und Angestellten treffen sollte, ist das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1956 - 3 StR 136/56 - zu berücksichtigen (vgl. Revisionsbegründung zu 2).
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
    Zieht der Geschäftsführer eine Forderung seiner Gesellschaft in der Absicht ein, die eingezogenen Gelder für sich zu behalten, so liegt in deren Aneignung keine Unterschlagung, sondern eine straflose Nachtat, RGSt 69, 58, 64; BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53].
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
    Zur Verwertung des Inhalts von Urkunden ist auf BGHSt 1, 94; 5, 278 [BGH 17.12.1953 - 3 StR 520/53]hinzuweisen.
  • BGH, 17.12.1953 - 3 StR 520/53
    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
    Zur Verwertung des Inhalts von Urkunden ist auf BGHSt 1, 94; 5, 278 [BGH 17.12.1953 - 3 StR 520/53]hinzuweisen.
  • RG, 14.12.1934 - 1 D 865/34

    Zur Abgrenzung des Untreue-, insbesondere des Treubruchtatbestandes des § 266

    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
    Zieht der Geschäftsführer eine Forderung seiner Gesellschaft in der Absicht ein, die eingezogenen Gelder für sich zu behalten, so liegt in deren Aneignung keine Unterschlagung, sondern eine straflose Nachtat, RGSt 69, 58, 64; BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53].
  • RG, 24.06.1913 - IV 501/13

    1. Hat das erkennende Gericht die in der Hauptverhandlung für die Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
    Das aber war nicht zulässig, bevor die Strafkammer die Ablehnungsgründe geprüft und durch Beschluß für unbegründet erklärt hatte, RGSt 47, 239.
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