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BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56
Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne …
Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
Soweit der Sachverständige Feststellungen auf Grund von ihm gehörter Arbeiter und Angestellten treffen sollte, ist das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1956 - 3 StR 136/56 - zu berücksichtigen (vgl. Revisionsbegründung zu 2). - BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
Zieht der Geschäftsführer eine Forderung seiner Gesellschaft in der Absicht ein, die eingezogenen Gelder für sich zu behalten, so liegt in deren Aneignung keine Unterschlagung, sondern eine straflose Nachtat, RGSt 69, 58, 64; BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]. - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
Zur Verwertung des Inhalts von Urkunden ist auf BGHSt 1, 94; 5, 278 [BGH 17.12.1953 - 3 StR 520/53]hinzuweisen.
- BGH, 17.12.1953 - 3 StR 520/53
Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
Zur Verwertung des Inhalts von Urkunden ist auf BGHSt 1, 94; 5, 278 [BGH 17.12.1953 - 3 StR 520/53]hinzuweisen. - RG, 14.12.1934 - 1 D 865/34
Zur Abgrenzung des Untreue-, insbesondere des Treubruchtatbestandes des § 266 …
Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
Zieht der Geschäftsführer eine Forderung seiner Gesellschaft in der Absicht ein, die eingezogenen Gelder für sich zu behalten, so liegt in deren Aneignung keine Unterschlagung, sondern eine straflose Nachtat, RGSt 69, 58, 64; BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]. - RG, 24.06.1913 - IV 501/13
1. Hat das erkennende Gericht die in der Hauptverhandlung für die Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56
Das aber war nicht zulässig, bevor die Strafkammer die Ablehnungsgründe geprüft und durch Beschluß für unbegründet erklärt hatte, RGSt 47, 239.